Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Regelmäßig werden auch Fälle aus dem Bereich Betäubungsmittelstrafrecht und dem Jugendstrafrecht betreut. Im Rahmen des Strafrechtes werden aber auch die Opfer von Straftaten gerichtlich und außergerichtlich vertreten, beispielsweise als Nebenkläger vor Gericht oder bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.
Schwerpunktmäßig werden folgende Deliktsbereiche auch grenzüberschreitend betreut:
- Kapitalverbrechen
- Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit
- Terrorismus und organisierte Kriminalität
- Betäubungsmittelkriminalität
- Schifffahrtsstrafsachen
- Berufsrechtliche Strafsachen gegen Rechtsanwälte
- Strafsachen im Bereich des Sports
- Haftung von Bergführern, Skippern
- Strafrechtliche Verantwortung für Sportverletzungen
- Dopingverstöße